Elektrolyseprodukte (ECA) und Chlordioxid sind gute Alternativen zu traditionellen Bioziden, um den biologischen Bewuchs im Kühlwasser zu minimieren, besonders wenn man die Problematik des Biozid-Austrages durch die Sprühverluste eines Kühlturmes beachtet.

Trotz des Einsatzes von Bioziden werden immer wieder Nasskühltürme als Quelle von gefährlichen Keimen identifiziert. Gefragt sind Verfahren, die Menschen im Umfeld von Kühltürmen nicht gefährden.

Eine Alternative bietet die Kühlwasserbehandlung mit Elektrolyse: Dieses wird unmittelbar vor Ort produziert und automatisch bedarfsabhängig dem Kühlumlaufwasser zudosiert. Die Keimkoloniezahlen in Kühlsystemen lassen sich dadurch deutlich reduzieren –  Selbst ein biologischer Bewuchs kann mit dem Produkt fast vollständig reduziert werden.

Übrigens sind nicht allein hygienische Risiken zu bedenken: Das ungehinderte Wachstum von Algen, Bakterien und Pilzen in Kühlkreisläufen fördert die Bildung von Ablagerungen in Rohren, Wärmetauschern und Kühlturmeinbauten. Die Wärmeübergangszonen sind davon am stärksten betroffen: Schleimige Beläge (Biofilme) wirken sich schlimmer aus als Kalkbeläge, haben sie doch eine um den Faktor 4 niedrigere Wärmeleitfähigkeit. Im Rückkühlwerk verschlechtert Biowachstum den Wirkungsgrad bis hin zur Funktionsuntüchtigkeit.

Ökologische Vorteile bei geringen Betriebskosten

Vorteile der Desinfektion von Kühlwasser mit ECA sind:

  1. hohe Wirksamkeit trotz geringer Konzentrationen
  2. keine Resistenzbildungen und kein Befall mit Legionellen
  3. geringe Betriebskosten bei hoher Umweltverträglichkeit
  4. Last, but not least ist eine Online-Messung möglich

Überzeugend sind die Anlagen der LD-Green Serie 30 bis 300 insbesondere die geringen Betriebskosten und ökologische Vorteile: Die Betriebsweise ist außerordentlich wirtschaftlich, da außer elektrischer Energie, Salz und Wasser keine weiteren Betriebsmittel erforderlich sind. Das Elektrolyseprodukt kann über entsprechende Sensoren kontinuierlich gemessen und dadurch messwertabhängig dosiert werden.

 

Mit ladotec auf der juristisch sicheren Seite

Es gibt zahlreiche  juristischen Fallstricke, in denen sich der Betreiber eines Kühlturms verfangen könnte. Denn generell gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit (…) eines anderen widerrechtlich verletzt, ist Schadensersatzpflichtig (§ 823 BGB). Der verantwortliche Betreiber eines Nasskühlturmes müsse sich jederzeit seiner Organisationshaftung sowie seiner Verkehrssicherungspflicht bewusst sein – und er sollte wissen, dass der ‚Unternehmer’ nach § 5 Arbeitsschutzgesetz die Arbeitsplatz bedingten Gefährdungen seiner Beschäftigten oder Dritter zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen hat.

Fazit: Das ungehinderte Wachstum von Bakterien, Algen, Pilzen und Muscheln in Kühlkreisläufen fördert die Bildung von Ablagerungen an Rohrleitungen, Wärmetauschern und Kühlturmeinbauten. Als Alternative zu einer ‚klassischen’ Biozid-Behandlung haben sich die LD Green Produkte der ladotec bewährt. Eine Reihe von Anbietern versuchen derzeit in diesem Geschäftsfeld aktiv zu werden, aber seien Sie vorsichtig. Achten Sie darauf, dass im Betrieb mindestens ein Mikrobiologe/ Hygieniker ist, das alle an dem Projekt Beteiligten eine VDI Schulung nach 2047, 6023 Kat. A und 6022 Kat. A haben.

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